Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
DIE LIEFERUNGEN; LEISTUNGEN UND ANGEBOTE UNSERES UNTERNEHMENS ERFOLGEN AUSSCHLIESSLICH UND ALLENFALLS IN VERBINDUNG MIT DEN SONDERBEDINGUNGEN LÜFTUNGSREINIGUNG/DIENSTLEISTUNGSREINIGUNG, AUF GRUND DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. ENTGEGENGESETZTE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES KUNDEN WERDEN NICHT ANERKANNT, ES SEI DENN, WIR HÄTTEN DIESEN AUSDRÜCKLICH ZUGESTIMMT.I. Allgemeines
1. Alle Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind. 2. Alle Angebote und Aufträge, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und werden ausschließlich und allenfalls in Verbindung mit den für Lüftungsreinigung/Dienstleistungsreinigung geltenden Sonderbedingungen, auf Grund nachstehender Bedingungen ausgeführt. In jedem Fall bedarf ein Auftrag unserer schriftlichen Bestätigung. 3. Eine Garantieleistung, für die mit von uns geliefertem Material ausgeführten Arbeiten übernehmen wir nicht, da wir auf die sachgemäße Verarbeitung keinen Einfluss haben.II. Erfüllungsort und Gerichtsstand
III. Versand, Versicherung und Gefahrenübergang
1. maßgebend sind die in der Fabrik festgestellten Abgangsgewichte. 2. Versicherungen gegen Schäden aller Art, Lieferfristen usw., werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung der verausgabten Beträge vorgenommen. 3. Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe an den Transporteur — auch bei Lieferung frei Bestimmungsort — auf den Käufer über. IV. LieferungSonderbedingungen Lüftungsreinigung / Dienstleistungsreinigung
Die nachstehenden AGB „Sonderbedingungen Lüftungsreinigung / Dienstleistungsreinigung“ gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen BIO-CIRCLE, die vollinhaltlich gültig sind. Diese Sonderbedingungen gelten nicht bei Geschäften mit Verbrauchern. Bei Widersprüchen gelten die Bestimmungen dieser AGB „Sonderbedingungen Lüftungsreinigung / Dienstleistungsreinigung“.
I. Vertragsabschluss / Lieferung
1. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind unentgeltlich.
2. Unsere Angebote sind unverbindlich. Sollten wir ausdrücklich ein verbindliches Angebot abgeben, sind wir – sofern keine andere Geltungsdauer erklärt wurde – für 6 Wochen daran gebunden.
3. Die Terminfindung zur Leistungserbringung erfolgt einvernehmlich. Bei nachträglichen Terminvereinbarungen wegen Terminverschiebungen kann der Kunde dem vorgeschlagenen Termin nur aus wichtigem Grund widersprechen.
II. Preise
1. Unsere Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer. Die Zahlung ist 14 Tage nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig.
2. Für Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht ein Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen. Sie erfolgt nur dann durch uns, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
III. Mitwirkungspflichten des Kunden:
1. Unsere Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer. Die Zahlung ist 14 Tage nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig.
2. Für Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht ein Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen. Sie erfolgt nur dann durch uns, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
4. ARA-Lizenznummer: 12114. Alle von uns gelieferten Einwegverpackungen, nehmen am ARA-System teil.
IV. Leistungserbringung
1. Der Leistungsumfang des Auftrages wird mit dem Kunden gemeinsam erarbeitet und ihm mit der Auftragsbestätigung schriftlich zur Kenntnis gebracht. Sofern der Leistungsumfang bestimmten Anforderungen, wie beispielsweise den Erfordernissen des § 13 AStV oder der VDI 6022 entsprechen soll, ist dies schriftlich zu vereinbaren.
2. Die nach unserer Leistungserbringung übermittelte Dokumentation und Bestätigung stellt nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt des Abschlusses unserer Leistung dar. Wir werden lediglich zu Dokumentationszwecken allfällige Mängel an der Anlage, die uns bei unserer Auftragserfüllung ins Auge fallen, in der Dokumentation aufzeigen. Wir übernehmen – sofern die Mängelsuche nicht im Auftragsumfang enthalten war und/oder keine bestimmte Anforderung iS des Punktes IV.1. vereinbart ist – keine Haftung für das Aufzeigen der Mängel; insbesondere übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit der Mängelaufzählung.
3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, von uns dokumentierte Mängel zu beheben und in regelmäßigen Abständen neue Reinigungen bzw. Überprüfungen zu beauftragen bzw. durchzuführen.
4. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung der Aufträge Subunternehmer einzusetzen.
II. Unterbleiben der Leistung
1. Die Entscheidung/Beurteilung, ob das Arbeitsumfeld einen Zustand aufweist, der das Verrichten der vereinbarten Tätigkeit ermöglicht, obliegt allein uns. Weiters steht es in unserer ausschließlichen Entscheidungsbefugnis, ob der Auftrag teilbar ist oder nicht.
2.Unterbleibt oder verzögert sich unsere Leistung oder Teile daraus aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, (beispielsweise wurden die Vorarbeiten seitens des Kunden nicht durchgeführt oder können unsere Arbeiten wegen unzureichender Arbeitsumgebung nicht vollständig abgeschlossen werden), hat der Kunde das gesamte vereinbarte Bruttoentgelt zu leisten.
3. Für die verbliebenen bzw. unterbliebenen Leistungen wird ein neuer Termin vereinbart. Nach Durchführung der Leistungen wird wiederum das gesamte vereinbarte Bruttoentgelt in Rechnung gestellt, wobei allenfalls bereits geleistete Arbeitsleistungen berücksichtigt werden. Die erbrachten Arbeitsleistungen werden im Ausmaß von Arbeitstagpauschalen (allenfalls aliquot, wobei ein Arbeitstag mit 8 Stunden berechnet wird) berücksichtigt. Zur Berechnung einer Arbeitstagpauschale wird der Gesamtpreis durch die Anzahl der vereinbarten Arbeitstage geteilt. Nicht abgezogen werden jedoch Arbeitsleistungen, die den Leistungsumfang beim Folgetermin nicht reduzieren (wie beispielsweise Reise-, Rüst- und Einrichtungszeiten).
4.Kann die Leistung aus Gründen nicht erbracht werden, die nicht vom Kunden zu verantworten sind – insb. aufgrund der Wetterverhältnisse, Streiks, krankheitsbedingtes Fehlen von Arbeitnehmern oder Subunternehmern, Lieferverzögerungen des Vorlieferanten und/oder Herstellers, behördlichen Maßnahmen (wie beispielsweise im Zuge der COVID 19-Pandemie) – steht uns das Recht zu, den Termin zu stornieren und nach Rücksprache mit dem Kunden einen neuen Termin festzulegen. Weitere Ansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen. Es liegt in unserem Ermessen festzulegen, ob die Wetterverhältnisse die Auftragserfüllung zulassen oder nicht, wobei Gewitter, Eisregen, Hagel, Starkregen und Sturm die Auftragserfüllung jedenfalls nicht zulassen.
Bei Lieferverzögerungen des Vorlieferanten und/oder Herstellers steht es in unserem Ermessen nach Möglichkeit Ersatzmaterial zu beschaffen bzw. allenfalls Nachlieferungen an den Kunden vorzunehmen.
VI. Haftung, Gewährleistung
1. Nach Leistungserbringung vor Ort wird dem Kunden in angemessener Frist eine Dokumentation über die erfolgten Arbeiten übermittelt. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel innerhalb einer Woche ab Zugang der Dokumentation bei sonstigem Rechteverlust schriftlich geltend zu machen.
2. Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Beendigung der Leistung vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Beendigung der Leistung. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mangelbehebung nicht ein.
3. Von uns im Rahmen der Leistungserbringung entdeckte technische Mängel der Anlage werden von uns nur behoben, sofern dies Inhalt des Vertrages war. Sofern das für die Mängelbehebung erforderliche Material nicht im Angebot angegeben ist, wird es im Nachhinein nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
4. Unsere Beratung zu Eignung und Umfang unserer Leistung ist unverbindlich. Wir übernehmen diesbezüglich keine Haftung und leisten auch keine Gewähr dafür. Unsere anwendungstechnische Beratung befreit den Kunden nicht von der eigenen sachgerechten, sorgfältigen und genauen vorherigen Prüfung seiner Anlagen und Festlegung und Einhaltung geeigneter Überprüfungs- und Wartungsintervalle. Auch unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift (Produktbeschreibungen, Merkblätter sowie Funktions- und Anwendungshinweise) ist unverbindlich. Wir übernehmen diesbezüglich keine Haftung und leisten auch keine Gewähr dafür – auch nicht bezüglich der Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter. Unsere anwendungstechnische Beratung befreit den Käufer nicht von der eigenen sachgerechten, sorgfältigen und genauen vorherigen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke.
5. Wir haften dem Auftraggeber im Rahmen des Schadenersatzes bei leichter Fahrlässigkeit für den positiven Schaden nur soweit dieser von unserer Haftpflichtversicherung gedeckt ist, nicht aber für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare und indirekte Schäden sowie nicht für reine Vermögensschäden. Für nicht versicherte Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden wird jedenfalls gehaftet.